Wiederlade-Kurs in der Frankonia Arena
Für die Jägerschaft der Jägervereinigung Stuttgart, bietet die Frankiona Handels GmbH & Co. KG einen Wiederladekurs an. Wiederladekurse sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Erlaubnis nach § 27 SprengG zu erlangen.
Voraussetzung
- Alter: 21 Jahre
- Gültiger Lichtbildausweis
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zu beantragen beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Diese kann 4 - 8 Wochen dauern!)
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Kursgebühr:
2-tägiger Wiederladelehrgang
EUR 119,- inkl. Büchlein
- Anmeldeformular, allgemeine Hinweise sowie Teilnahmebedingungen siehe Anlage
Die Anmeldung bitte ausgefüllt und unterschrieben per Email an Thorsten Langer senden: tlanger@frankonia.de
Rückfragen bitte an: Frankonia, Thorsten Langer: 0711 23 76 011
oder an KJM Peter Kopp: 0172 710 188 4
Grober Ablauf:
Mittwoch: 21.06.2023 um 10:00 Uhr, Ende ca. 18:00 Uhr
Donnerstag: 22.06.2023 um 10:00 Uhr, Ende ca. 18:00 Uhr
Freitag: 23.06.2023 um 10:00 Uhr Schulung Gesetz und schriftliche Prüfung, sowie Zeugnisausgabe, Ende ca. 16.00
Wichtig:
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG (UB) nach §34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- UB ist unbedingt bei Kursbeginn vorzulegen, da sonst eine Teilnahme nicht möglich ist.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- UB ist bei der jeweilig zuständigen Behörde (z. B. Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen.
- Bitte beantragen Sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen benötigen.